Ratgeber für Arbeitgeber

Qualifizierungschancengesetz: Förderung, Voraussetzungen, Antrag

Wie die Agentur für Arbeit die Weiterbildung Ihrer Beschäftigten fördert, welche Sätze für Ihre Betriebsgröße gelten und wie Sie den Antrag stellen. Verständlich erklärt, mit Lohnkostenrechner.

Kurz erklärt

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Über das Qualifizierungschancengesetz fördert die Agentur für Arbeit die Weiterbildung von Beschäftigten (§ 82 SGB III).
  • Übernommen werden Lehrgangskosten und ein Zuschuss zum Lohn für die Zeit der Weiterbildung, gestaffelt nach Betriebsgröße.
  • Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten: bis zu 100 % der Lehrgangskosten und bis zu 75 % des Arbeitsentgelts.
  • Die Weiterbildung muss mehr als 120 Stunden umfassen und zugelassen sein.
  • Die Förderung ist eine Ermessensentscheidung. Der Antrag muss vor Beginn gestellt werden.
Inhalt
  1. Was ist das Qualifizierungschancengesetz?
  2. Voraussetzungen
  3. Förderhöhe nach Betriebsgröße
  4. So stellen Sie den Antrag
  5. Weiterbildung mit der DIB
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Was ist das Qualifizierungschancengesetz?

Mit dem Qualifizierungschancengesetz kann die Agentur für Arbeit die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten fördern. Rechtsgrundlage ist § 82 SGB III. Gefördert wird nicht der Arbeitsplatz, sondern die berufliche Weiterbildung der Mitarbeitenden, damit sie im Unternehmen bleiben und mit den neuen Aufgaben wachsen.

Für Sie als Arbeitgeber heißt das: Sie qualifizieren Ihr Team, die Agentur für Arbeit beteiligt sich an den Lehrgangskosten und erstattet einen Teil des Lohns für die Zeit, in der Ihre Mitarbeitenden lernen.

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Welche Voraussetzungen gelten?

Damit eine Weiterbildung gefördert werden kann, müssen diese Punkte erfüllt sein:

  • Mehr als Einarbeitung: Die Weiterbildung vermittelt Kenntnisse, die über eine kurze, rein arbeitsplatzbezogene Anpassung hinausgehen.
  • Berufsabschluss liegt zurück: Ein Berufsabschluss liegt in der Regel mindestens zwei Jahre zurück.
  • Keine Förderung in den letzten zwei Jahren nach dieser Vorschrift.
  • Umfang: Die Weiterbildung dauert mehr als 120 Stunden.
  • Zulassung: Weiterbildung und Bildungsträger sind für die Förderung zugelassen (AZAV).

Nicht gefördert werden Schulungen, zu denen Sie als Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet sind. Gefördert werden können Beschäftigte jeden Alters und in Betrieben jeder Größe, schon ab dem ersten Mitarbeitenden.

Gut zu wissen: Haben Mitarbeitende keinen Berufsabschluss, gelten besondere Regeln. Dann kann der Zuschuss zum Lohn bis zur Höhe des vollen anteiligen Arbeitsentgelts reichen.

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Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung besteht aus zwei Teilen und richtet sich nach der Zahl Ihrer Beschäftigten:

  • Weniger als 50 Beschäftigte: Lehrgangskosten bis zu 100 %, Ihr Unternehmen beteiligt sich in der Regel nicht. Zuschuss zum Arbeitsentgelt bis zu 75 %.
  • 50 bis 499 Beschäftigte: Sie tragen die Hälfte der Lehrgangskosten. Zuschuss zum Arbeitsentgelt bis zu 50 %.
  • Ab 500 Beschäftigten: Sie tragen drei Viertel der Lehrgangskosten. Zuschuss zum Arbeitsentgelt bis zu 25 %.

Ältere und schwerbehinderte Beschäftigte: Haben Mitarbeitende zu Beginn das 45. Lebensjahr vollendet oder sind sie schwerbehindert, soll in Betrieben unter 500 Beschäftigten keine Kostenbeteiligung verlangt werden.

Mit Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag zur Weiterbildung sinkt Ihr Anteil an den Lehrgangskosten um 5 Prozentpunkte, und der Lohnzuschuss kann um 5 Prozentpunkte steigen.

Teilzeitkräfte zählen bei der Betriebsgröße anteilig, in Konzernen zählen alle Beschäftigten des Konzerns.

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Im kostenlosen Förder-Check klären wir in 15 Minuten, welche Sätze für Ihren Betrieb gelten, und bereiten den Antrag für Sie vor.

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So stellen Sie den Antrag

  1. Weiterbildung auswählen: eine zugelassene Weiterbildung, die zu den künftigen Aufgaben Ihrer Mitarbeitenden passt.
  2. Beratung durch die Agentur für Arbeit: Wenden Sie sich an den Arbeitgeber-Service Ihrer Agentur für Arbeit. Ihre Mitarbeitenden müssen vor Beginn der Weiterbildung beraten werden.
  3. Antrag vor dem Start stellen: mit Angaben zu Betrieb, Mitarbeitenden, Weiterbildung und Kosten. Für mehrere vergleichbare Beschäftigte ist ein Sammelantrag möglich.
  4. Bewilligung abwarten: Die Agentur für Arbeit entscheidet nach Ermessen über Förderung und Höhe.
  5. Start: Die Weiterbildung beginnt, die Lehrgangskosten rechnet der Träger ab, den Lohnzuschuss erhalten Sie als Arbeitgeber.

Tipp: Planen Sie ein paar Wochen Vorlauf ein. Ohne Bewilligung vor dem Start gibt es keine Förderung.

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Wie die DIB Sie unterstützt

Die DIB ist ein nach AZAV zugelassener Bildungsträger. Unsere Weiterbildung zu KI und digitalen Arbeitsprozessen läuft berufsbegleitend und live online, Ihre Mitarbeitenden lernen mit Dozenten aus der Praxis und setzen das Gelernte direkt im eigenen Arbeitsalltag ein.

Den Antrag bereiten wir mit allen Nachweisen unterschriftsreif für Sie vor. Von Ihnen brauchen wir die Angaben zu den Mitarbeitenden und am Ende Ihre Unterschrift. Mehr zum Angebot finden Sie auf unserer Seite für Unternehmen.

Stand: Oktober 2026. Rechtsgrundlage: § 82 SGB III. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung; verbindlich entscheidet Ihre Agentur für Arbeit.

QCG-Rechner

Wie viel Lohnkosten übernimmt die Agentur für Arbeit?

Betriebsgröße, Teilnehmende, Bruttolohn und Dauer eingeben. Der Rechner zeigt, welcher Zuschuss nach dem Qualifizierungschancengesetz möglich ist.

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Lohnkostenzuschuss, bis zu0 €75 % des Bruttolohns, 12 Monate
Bruttolohn im Zeitraum0 €
Ihr Anteil, ab0 €
Lehrgangskosten übernommen, bis zu100 %
Förderhöhe im Gespräch bestätigenSätze nach § 82 SGB III, Stand September 2026. Die Förderhöhe im Einzelfall legt die Agentur für Arbeit fest. Wir prüfen sie vorab kostenlos.
FAQ

Häufige Fragen

Kurz beantwortet. Alles Weitere klären wir im Gespräch.

Ab wie vielen Mitarbeitenden gilt das Qualifizierungschancengesetz?

Ab dem ersten Mitarbeitenden. Kleine Betriebe unter 50 Beschäftigten erhalten die höchsten Fördersätze.

Nein. Die Agentur für Arbeit entscheidet nach Ermessen. Eine gut begründete Weiterbildung, die zu den künftigen Aufgaben passt, verbessert die Chancen.

Für die Zeit im Unterricht arbeiten sie nicht. Genau dafür gibt es den Zuschuss zum Arbeitsentgelt. Welches Modell für Ihren Betrieb tragbar ist, besprechen wir im Förder-Check.

Vor Beginn der Weiterbildung. Eine Förderung im Nachhinein ist nicht möglich.

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