Wie die Agentur für Arbeit die Weiterbildung Ihrer Beschäftigten fördert, welche Sätze für Ihre Betriebsgröße gelten und wie Sie den Antrag stellen. Verständlich erklärt, mit Lohnkostenrechner.
Mit dem Qualifizierungschancengesetz kann die Agentur für Arbeit die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten fördern. Rechtsgrundlage ist § 82 SGB III. Gefördert wird nicht der Arbeitsplatz, sondern die berufliche Weiterbildung der Mitarbeitenden, damit sie im Unternehmen bleiben und mit den neuen Aufgaben wachsen.
Für Sie als Arbeitgeber heißt das: Sie qualifizieren Ihr Team, die Agentur für Arbeit beteiligt sich an den Lehrgangskosten und erstattet einen Teil des Lohns für die Zeit, in der Ihre Mitarbeitenden lernen.
Damit eine Weiterbildung gefördert werden kann, müssen diese Punkte erfüllt sein:
Nicht gefördert werden Schulungen, zu denen Sie als Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet sind. Gefördert werden können Beschäftigte jeden Alters und in Betrieben jeder Größe, schon ab dem ersten Mitarbeitenden.
Gut zu wissen: Haben Mitarbeitende keinen Berufsabschluss, gelten besondere Regeln. Dann kann der Zuschuss zum Lohn bis zur Höhe des vollen anteiligen Arbeitsentgelts reichen.
Die Förderung besteht aus zwei Teilen und richtet sich nach der Zahl Ihrer Beschäftigten:
Ältere und schwerbehinderte Beschäftigte: Haben Mitarbeitende zu Beginn das 45. Lebensjahr vollendet oder sind sie schwerbehindert, soll in Betrieben unter 500 Beschäftigten keine Kostenbeteiligung verlangt werden.
Mit Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag zur Weiterbildung sinkt Ihr Anteil an den Lehrgangskosten um 5 Prozentpunkte, und der Lohnzuschuss kann um 5 Prozentpunkte steigen.
Teilzeitkräfte zählen bei der Betriebsgröße anteilig, in Konzernen zählen alle Beschäftigten des Konzerns.
Im kostenlosen Förder-Check klären wir in 15 Minuten, welche Sätze für Ihren Betrieb gelten, und bereiten den Antrag für Sie vor.
Tipp: Planen Sie ein paar Wochen Vorlauf ein. Ohne Bewilligung vor dem Start gibt es keine Förderung.
Die DIB ist ein nach AZAV zugelassener Bildungsträger. Unsere Weiterbildung zu KI und digitalen Arbeitsprozessen läuft berufsbegleitend und live online, Ihre Mitarbeitenden lernen mit Dozenten aus der Praxis und setzen das Gelernte direkt im eigenen Arbeitsalltag ein.
Den Antrag bereiten wir mit allen Nachweisen unterschriftsreif für Sie vor. Von Ihnen brauchen wir die Angaben zu den Mitarbeitenden und am Ende Ihre Unterschrift. Mehr zum Angebot finden Sie auf unserer Seite für Unternehmen.
Stand: Oktober 2026. Rechtsgrundlage: § 82 SGB III. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung; verbindlich entscheidet Ihre Agentur für Arbeit.
Betriebsgröße, Teilnehmende, Bruttolohn und Dauer eingeben. Der Rechner zeigt, welcher Zuschuss nach dem Qualifizierungschancengesetz möglich ist.
Kurz beantwortet. Alles Weitere klären wir im Gespräch.
Ab dem ersten Mitarbeitenden. Kleine Betriebe unter 50 Beschäftigten erhalten die höchsten Fördersätze.
Nein. Die Agentur für Arbeit entscheidet nach Ermessen. Eine gut begründete Weiterbildung, die zu den künftigen Aufgaben passt, verbessert die Chancen.
Für die Zeit im Unterricht arbeiten sie nicht. Genau dafür gibt es den Zuschuss zum Arbeitsentgelt. Welches Modell für Ihren Betrieb tragbar ist, besprechen wir im Förder-Check.
Vor Beginn der Weiterbildung. Eine Förderung im Nachhinein ist nicht möglich.
Nichts. Der Förder-Check ist kostenlos und unverbindlich.
15 Minuten, kostenlos. Sie erhalten sofort eine Bestätigung mit dem Link zum Gespräch.
Wir klären die Förderhöhe für Ihren Betrieb und bereiten den Antrag unterschriftsreif vor.

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